Nein, das ist leider nicht möglich. Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen sind Sie zu einer Umkennzeichnung verpflichtet. Melden Sie Ihren Verlust zudem schnellstmöglich bei der nächsten Polizeibehörde. Müssen Sie Ihr Fahrzeug wegen Kennzeichenverlust umkennzeichnen, wird eine von Ihnen ausgefüllte Verlusterklärung (eidesstattliche Versicherung) benötigt. Das zu nutzende Formular finden Sie hier, oder auf der Seite Ihrer Zulassungsbehörde zum Download.
Mehr zum Thema finden Sie im Bereich Zulassungen.
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